Ein Wohnmobil verkaufen – Vorteile beim Verkauf an Händler


Wer ein Wohnmobil verkaufen möchte, der findet mit Kleinanzeigen, Verkaufsbörsen oder Verkaufsportalen im Internet eine Vielzahl an Möglichkeiten vor. Doch der Verkauf eines Wohnmobils an Privatpersonen bringt ein nicht unerhebliches Risiko mit sich. Im Speziellen aufgrund der Sachmängelhaftung. Doch was bedeutet dies für jene, die ihr Campingfahrzeug verkaufen möchten?

Was bewirkt die Sachmängelhaftung beim privaten Wohnmobilverkauf?
Die Sachmängelhaftung dient zum Schutz der Käufer. Sie kommt beim Verkauf von privat zu privat zum Tragen. Verkaufen Sie beispielsweise Ihren Camper an eine Privatperson und werden vom Käufer nach dem Kauf Mängel festgestellt, kann dieser einen Regressanspruch gegen Sie stellen. Bis zu 12 Monate, nachdem der Kauf abgeschlossen wurde. Nennen Sie dem Käufer Ihres Campingfahrzeugs nicht alle Mängel, kann dies zu rechtlichen Problemen nach dem Verkauf Ihres Campers führen.

Eine mögliche Lösung wäre im Kaufvertrag zu schreiben: „Gekauft wie besichtigt und Probe gefahren“. Doch auch dieser Zusatz sorgt nur bedingt für einen Ausschluss der Gewährleistung. Dieser Ausschluss gilt nämlich nur für Mängel, die Sie dem Käufer nannten oder welche dieser während der Besichtigung oder der Probefahrt selbst feststellte, beziehungsweise feststellen musste.

Gekauft wie besichtigt und Probe gefahren gilt nicht für grobe Mängel, die Sie dem Käufer nicht genannt beziehungsweise verschwiegen haben. Zum Beispiel, wenn Sie ein Wohnmobil verkaufen, bei dem Undichtigkeiten oder Korrosionsschäden vorhanden sind. Dementsprechend ist ein Risiko gegeben, wenn Sie an eine Privatperson Ihr Wohnmobil verkaufen.

Der Verkauf des Campers bei einem Händler
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn Sie Ihr Campingfahrzeug an einen Händler verkaufen. Beim Verkauf des Wohnmobils an einen Händler gibt es keine Sachmängelhaftung. Dieser nimmt vor dem Kauf des Wohnmobils den Camper genau in Augenschein. Prüft, welche Mängel vorhanden sind und schätzt in kurzer Zeit ein, zu welchem Preis sich das Campingfahrzeug noch verkaufen lässt. Anhand des Alters, Zustand des Fahrzeugs etc. wird der Kaufpreis festgelegt.

Der Vorteil für Sie, wenn Sie an einen Händler Ihr Wohnmobil verkaufen ist, dass dieser keinerlei Regressansprüche an Sie stellen kann. Stellen sich im Nachhinein Mängel und Schäden heraus, müssen Sie mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch nicht, wenn Sie die Mängel während der Besichtigung nicht erwähnt haben.

Beim Verkauf Ihres Campingfahrzeugs an einen Händler müssen Sie sich somit keine Sorgen auf rechtliche Ansprüche machen. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben und Ihnen der Kaufpreis ausgehändigt wurde, ist der Kauf abgeschlossen. Es wird nach dem Verkauf keinerlei Probleme geben, da ein Händler aus rechtlicher Sicht nach dem Kauf Ihres Wohnmobils keine Forderungen stellen darf. Dadurch sind Sie auf der sicheren Seite und müssen nicht bangen, dass nach dem Verkauf noch irgendwelche Mängel auftreten, von denen Sie vielleicht selbst nichts wussten.

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Autohändler: Innovationen im Bereich Mobilität

Hallo Leute, Ich heiße Euch herzlich willkommen auf meinem Blog, der sich mit dem Thema Autohändler beschäftigen wird. Autos sind heutzutage ein nicht zu unterschätzendes, praktisches Luxusgut, an dem man lange seine Freude haben kann. Mit einem Auto wird einem die höchste Mobilität ermöglicht, die man haben kann. Autos sind meine große Leidenschaft und deswegen möchte ich hier auf meinem Blog über verschiedene Themen rund um meine vierrädrigen Lieblinge schreiben. Im Folgenden beschäftigen wir uns erstmal mit verschiedenen Autohändlern und ihren verscheiden Angeboten. Es ist wichtig, sich vor einem potenziellen Autokauf über dieses Thema zu informieren und ich freue mich sehr, dass Sie dazu meinen Blog nutzen. Also lassen Sie uns zusammen in die Welt der Autohändler eintauchen.

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